Zur Startseite

Agenda Pullach 2030

SDG 12 Nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster

EU-Parlament hat ein Recht auf Reparatur beschlossen

25.4.2024

Das EU-Parlament hat in der letzten Sitzungswoche in Straßburg zum Ende der diesjährigen Legislaturperiode mit großer Mehrheit das Recht auf Reparatur geregelt und auch eine neue Ökodesign-Richtlinie verabschiedet.

 

https://www.sueddeutsche.de › wirtschaft › recht-auf-reparatur-nachhaltigkeit-1.6566948


Neue Ökodesign-Regeln: Warum wir trotzdem noch kein Recht auf Reparatur haben

Blog von Katrin Meier

Der 1. März 2021 ist ein wichtiger Tag für die Reparatur in Europa. Waschmaschinen, Geschirrspüler, Kühlschränke und Bildschirme müssen mit dem Inkrafttreten der neuen EU-Ökodesign-Maßnahmen leichter reparierbar werden. Diese neuen EU-weiten Regeln sind ein wichtiger Schritt, weil sie zum ersten Mal vorschreiben, dass Hersteller Ersatzteile und Reparaturinformationen zur Verfügung stellen und Geräte reparierbar sein müssen. Es bedeutet aber nicht, dass wir nun das Recht auf Reparatur in Europa haben. Noch nicht. Das liegt daran:

1. Begrenzte Anwendung

Die in Kraft tretenden Regelungen gelten nur für neue Modelle von Haushaltsgeräten, die in Europa auf den Markt gebracht werden. Konkret für Bildschirme, Waschmaschinen, Geschirrspüler und Kühlschränke. Spezielle Regeln für Server und Schweißgeräte sind bereits früher in diesem Jahr in Kraft getreten.

Nicht enthalten sind Geräte wie Smartphones und Laptops, die heutzutage besonders häufig vorzeitig durch ein neues Gerät ersetzt werden, weil sie nicht oder nur unter hohem Aufwand repariert werden können.

2. Eingeschränkter Zugang zu einigen Ersatzteilen und Reparaturanleitungen für professionelle Reparateure

Während die neuen Ökodesign-Regeln einen Wendepunkt in Bezug auf die Reparatur darstellen könnten, gilt dies zunächst vor allem für sogenannte professionelle Reparateure. Die neuen Gesetze verpflichten Hersteller, die meisten Ersatzteile und Reparaturanleitungen nur „fachlich kompetenten und versicherten“ Reparateuren zur Verfügung zu stellen (je nach Produkt für 7 bis 10 Jahre, nachdem der Vertrieb eingestellt wurde).

weiterlesen:

https://runder-tisch-reparatur.de/neue-oekodesign-regeln-warum-wir-trotzdem-noch-kein-recht-auf-reparatur-haben/

Lea Hampel in der SZ vom 25.4.24: Hersteller sollten mehr bieten (SZ-online vom 24.4.24: https://www.sueddeutsche.de › wirtschaft › recht-auf-reparatur-nachhaltigkeit-1.6566948 - "Recht auf Reparatur: die Verantwortung der Unternehmen")

 


Neues vom Runden Tisch Reparatur

EU-Staaten fordern Recht auf Reparatur

21. Dezember 2020  KM 

Nach dem Europaparlament haben sich jetzt auch die Regierungen der EU-Länder für ein europaweites Recht auf Reparatur ausgesprochen. Der Runde Tisch Reparatur begrüßt den vergangene Woche verabschiedeten Text des Umweltrats zur Kreislaufwirtschaft.

Es liegt nun an der Kommission, die Forderung nach einem Recht auf Reparatur in konkrete Maßnahmen umzusetzen. Das soll 2021 unter anderem durch eine Initiative für nachhaltige Produkte, neue Verbraucherrechte sowie Vorschläge für Design- und Produzentenanforderungen für einzelne Produktgruppen wie Textilien und Elektronikgeräte geschehen.

Der Runde Tisch Reparatur begrüßt die Forderungen der Mitgliedstaaten, macht aber darauf aufmerksam, dass bei der Umsetzung eines europaweiten Recht auf Reparatur auf die Details ankommt. Verbraucher*innen in Europa können nur dann tatsächlich selbst darüber entscheiden, ob und wie sie ihre Produkte reparieren (lassen), wenn die EU ein starkes, hersteller-unabhängiges Recht auf Reparatur einführt.

Auf der gut gefüllten Agenda des Umweltrats am Donnerstag stand auch die Verabschiedung von Schlussfolgerungen für einen „zirkulären und grünen Wiederaufbau“ der europäischen Wirtschaft. Darin positionierten die Regierungen sich zum neuen Aktionsplan Kreislaufwirtschaft der EU, der im März von der EU-Kommission vorgestellt wurde und einige Maßnahmen für bessere Reparierbarkeit und Langlebigkeit von Produkten enthält.

In ihren Schlussfolgerungen unterstützen die Minister*innen das Ziel einer sauberen, widerstandsfähigen und nachhaltigen Kreislaufwirtschaft und stellen sie in den Mittelpunkt der wirtschaftlichen Erholung in Europa. Zu einer solchen ressourcensparenderen Wirtschaft sollen unter anderem eine umfassende Erweiterung der Ökodesign-Richtlinie um Materialeffizienz- und Schadstoffaspekte, die Einführung digitaler Produktpässe, ein Recht auf Reparatur und verbindliche nachhaltige öffentliche Beschaffung beitragen. Sie fordern die EU-Kommission auf, diese und weitere, im Aktionsplan Kreislaufwirtschaft vorgestellten Maßnahmen schnell und ambitioniert umzusetzen.

Die Kommission solle außerdem einen Vorschlag für ein System entwickeln, das es Verbraucher*innen erlaubt, einfach Informationen über die Reparierbarkeit von Produkten zu erhalten. Der Runde Tisch Reparatur und die Right to Repair Europe Kampagne fordern einen EU-weiten Reparatur-Index für Produkte, wie er ab Januar in Frankreich eingeführt wird.

 

Proteste der Reparaturbewegung vor einem Kommissionsgebäude in Brüssel

Weiterlesen zum Umweltrat: DNR Umweltnews


Das Europaparlament hat am heutigen Mittwoch in einem Beschluss zu “einem nachhaltigeren Binnenmarkt für Unternehmen und Verbraucher” von der Kommission umfangreiche Maßnahmen für nachhaltige Produkte und Geschäftsmodelle gefordert. Der Beschluss, der von meinem französischen Fraktionskollegen David Cormand entworfen und durch das Parlament geführt wurde, wurde mit den Stimmen von Sozialdemokraten, Grünen, Linken, der Mehrheit der Liberalen und einigen Konservative angenommen (395 Stimmen dafür bei 94 Gegenstimmen und 207 Enthaltungen). Die Fraktionen der Christdemokraten und Rechtskonservative enthielten sich mehrheitlich. Aus deutscher Sicht stimmten die Abgeordneten der FDP mit der AfD gegen den Beschluss, entgegen der Mehrheit ihrer Fraktion. Die Abgeordneten aus CDU/CSU enthielten in der Mehrheit. 

Die EU-Kommission hat im Europäischen Grünen Deal angekündigt, wiederverwendbare, langlebige und reparierbare Produkte zu fördern. Das Europaparlament stellt mit dem heutigen Beschluss seine konkreten Forderungen für diese Maßnahmen vor. Der Beschluss hat gesetzliche Konsequenzen, denn oft folgt die EU-Kommission mit ihren Gesetzesvorschlägen solchen Forderungen des Parlaments. In sehr knappen Abstimmungen wurden bereits gestern zwei grüne Änderungsanträge angenommen. 

Einige der heute geforderten Maßnahmen waren auch Teil meiner Studie zu Postwachstum und der “Freiheit zum Weniger”, in der unter anderem Intelligentes Produktdesign und eine Kennzeichnung für ressourcenschonende Produkte gefordert wurde. Bereits 2017 hatte das Parlament in einer Entschließung Massnahmen zur längeren Lebensdauer für Produkten und ein Recht auf Reparatur gefordert. Doch jetzt sind die Chancen auf Umsetzung ungleich besser.

Sven Giegold, Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen im Europäischen Parlament, erklärt:

Ein riesiger Erfolg gegen die Wegwerfgesellschaft mit Signalwirkung! Der Beschluss des Parlaments läutet eine neue Generation von umwelt- und verbraucherfreundlichen Produkten ‘Made in Europe’ ein. Der vorzeitige Verschleiß von Produkten muss endlich verboten werden. Verbrau-cher*innen müssen vor Murks geschützt werden. Das Europaparlament legt dafür heute die Leitplanken fest. Wir müssen Verbraucher*innenrechte stärken, gerade im Hinblick auf die Verfügbarkeit von Ersatzteilen und Softwareupdates. Ein “Recht auf Reparatur” ist ein wichtiger Schritt zu ressourcenschonenden Produkten. Hersteller dürfen die Verantwortung für ihre Produkte nicht an der Kasse abgeben. Wer ressourcenintensive Produkte herstellt, muss dafür sorgen, dass diese so lange wie möglich genutzt werden können. Mit hohen Standards kann Europa neue Wettbewerbsfähigkeit bei ressourcenschonenden Gütern und Dienstleistungen gewinnen. Die längere Lebensdauer von Produkten kann ein Markenzeichen europäischer Produkte werden, das auch international zu besseren Konsumgütern führt. 

Es ist jetzt an der EU-Kommission, die Verbraucher*innenagenda des Europäischen Green Deal umzusetzen. Das Recht auf Reparatur ist ein zentrales Versprechen des Green Deal und muss unterfüttert werden mit ambitionierter Produktpolitik. Die Kommission muss nicht nur die Langlebigkeit von Produkten erhöhen, sondern auch den absoluten Ressourcen- und Energieverbrauch reduzieren. So verbinden wir Umwelt- und Verbraucherschutz mit zukunftssicherer Industriepolitik.”

 

-------

Hintergrund: Kurze Zusammenfassung der Kernpunkte des heutigen Beschlusses.

Verbraucherrechte stärken

Um die Ziele des Europäischen Grünen Deal zu erreichen, müssen Verbraucher*innen gestärkt werden. Verbesserte Information über die Reparierbarkeit, Lebensdauer und Verfügbarkeit von Ersatzteilen und Softwareupdates ist ein Kernanliegen des Parlaments. Wir fordern von der EU-Kommission, die verpflichtende Kennzeichnung von Reparierbarkeit und Lebensdauer auf Produkten. Unser grüner Änderungsantrag mit dieser Forderung wurde gestern angenommen. Alle Praktiken, die die Lebensdauer eines Produkts effektiv verkürzen, sollen zu der Liste der verbotenen unlauteren Geschäftspraktiken hinzugefügt werden. Auch diese Forderung wurde in einem grünen Änderungsantrag gestellt und von der Mehrheit des Parlaments angenommen. Darüber hinaus soll die Kommission unter anderem prüfen, ob die gesetzlich vorgeschriebene Garantiedauer verlängert werden kann und wie Verbraucher*innen besser über wirksame und durchsetzbare Rechtsmittel aufgeklärt werden können.

Reparaturen erleichtern

Das “Recht auf Reparatur” soll unter anderem eine Standardisierung von Ersatzteilen begünstigen und Verbraucher*innen kostenlosen Zugang zu Reparaturanleitungen geben. Das Europaparlament fordert einen einen besseren Schutz auf EU-Ebene im Falle missbräuchlicher Praktiken, z.B. wenn ein Gerät nach einer Aktualisierung langsamer arbeitet oder ein Produkt nicht repariert werden kann, weil einige Teile verklebt wurden. Der Preis eines Ersatzteils soll in Zukunft in einem angemessen Verhältnis zum Preis des gesamten Produkts sein. 

Wiederverwendung fördern. 

Das Europaparlament fordert heute nicht weniger als eine “umfassende Strategie zur Förderung einer Kultur der Wiederverwendung”. So soll unter anderem die Zerstörung nicht verkaufter oder nicht verschlissener Waren in Zukunft verhindert werden. Unabhängige Werkstätten und Reparaturbetriebe sollen unterstützt werden, die Garantieübertragung für Gebrauchtwaren soll ermöglicht werden. All dies soll zu neuen und nachhaltigen Geschäftsmodellen führen, und so lokale Arbeitsplätze schaffen.

Sven Giegold, MdEP
www.sven-giegold.de
Ich freue mich über Unterstützung,

Link, um diese Information auf twitter/facebook zu verbreiten: https://sven-giegold.de/leitplanken-recht-auf-reparatur/