EU-Parlament hat ein Recht auf Reparatur beschlossen
25.4.2024
Das EU-Parlament hat in der letzten Sitzungswoche in Straßburg zum Ende der diesjährigen Legislaturperiode mit großer Mehrheit das Recht auf Reparatur geregelt und auch eine neue Ökodesign-Richtlinie verabschiedet.
https://www.sueddeutsche.de › wirtschaft › recht-auf-reparatur-nachhaltigkeit-1.6566948
Neue Ökodesign-Regeln: Warum wir trotzdem noch kein Recht auf Reparatur haben
Blog von Katrin Meier
Der 1. März 2021 ist ein wichtiger Tag für die Reparatur in Europa. Waschmaschinen, Geschirrspüler, Kühlschränke und Bildschirme müssen mit dem Inkrafttreten der neuen EU-Ökodesign-Maßnahmen leichter reparierbar werden. Diese neuen EU-weiten Regeln sind ein wichtiger Schritt, weil sie zum ersten Mal vorschreiben, dass Hersteller Ersatzteile und Reparaturinformationen zur Verfügung stellen und Geräte reparierbar sein müssen. Es bedeutet aber nicht, dass wir nun das Recht auf Reparatur in Europa haben. Noch nicht. Das liegt daran:
1. Begrenzte Anwendung
Die in Kraft tretenden Regelungen gelten nur für neue Modelle von Haushaltsgeräten, die in Europa auf den Markt gebracht werden. Konkret für Bildschirme, Waschmaschinen, Geschirrspüler und Kühlschränke. Spezielle Regeln für Server und Schweißgeräte sind bereits früher in diesem Jahr in Kraft getreten.
Nicht enthalten sind Geräte wie Smartphones und Laptops, die heutzutage besonders häufig vorzeitig durch ein neues Gerät ersetzt werden, weil sie nicht oder nur unter hohem Aufwand repariert werden können.
2. Eingeschränkter Zugang zu einigen Ersatzteilen und Reparaturanleitungen für professionelle Reparateure
Während die neuen Ökodesign-Regeln einen Wendepunkt in Bezug auf die Reparatur darstellen könnten, gilt dies zunächst vor allem für sogenannte professionelle Reparateure. Die neuen Gesetze verpflichten Hersteller, die meisten Ersatzteile und Reparaturanleitungen nur „fachlich kompetenten und versicherten“ Reparateuren zur Verfügung zu stellen (je nach Produkt für 7 bis 10 Jahre, nachdem der Vertrieb eingestellt wurde).
weiterlesen:
Lea Hampel in der SZ vom 25.4.24: Hersteller sollten mehr bieten (SZ-online vom 24.4.24: https://www.sueddeutsche.de › wirtschaft › recht-auf-reparatur-nachhaltigkeit-1.6566948 - "Recht auf Reparatur: die Verantwortung der Unternehmen")
Neues vom Runden Tisch Reparatur
EU-Staaten fordern Recht auf Reparatur
21. Dezember 2020 KM
Nach dem Europaparlament haben sich jetzt auch die Regierungen der EU-Länder für ein europaweites Recht auf Reparatur ausgesprochen. Der Runde Tisch Reparatur begrüßt den vergangene Woche verabschiedeten Text des Umweltrats zur Kreislaufwirtschaft.
Es liegt nun an der Kommission, die Forderung nach einem Recht auf Reparatur in konkrete Maßnahmen umzusetzen. Das soll 2021 unter anderem durch eine Initiative für nachhaltige Produkte, neue Verbraucherrechte sowie Vorschläge für Design- und Produzentenanforderungen für einzelne Produktgruppen wie Textilien und Elektronikgeräte geschehen.
Der Runde Tisch Reparatur begrüßt die Forderungen der Mitgliedstaaten, macht aber darauf aufmerksam, dass bei der Umsetzung eines europaweiten Recht auf Reparatur auf die Details ankommt. Verbraucher*innen in Europa können nur dann tatsächlich selbst darüber entscheiden, ob und wie sie ihre Produkte reparieren (lassen), wenn die EU ein starkes, hersteller-unabhängiges Recht auf Reparatur einführt.
Auf der gut gefüllten Agenda des Umweltrats am Donnerstag stand auch die Verabschiedung von Schlussfolgerungen für einen „zirkulären und grünen Wiederaufbau“ der europäischen Wirtschaft. Darin positionierten die Regierungen sich zum neuen Aktionsplan Kreislaufwirtschaft der EU, der im März von der EU-Kommission vorgestellt wurde und einige Maßnahmen für bessere Reparierbarkeit und Langlebigkeit von Produkten enthält.
In ihren Schlussfolgerungen unterstützen die Minister*innen das Ziel einer sauberen, widerstandsfähigen und nachhaltigen Kreislaufwirtschaft und stellen sie in den Mittelpunkt der wirtschaftlichen Erholung in Europa. Zu einer solchen ressourcensparenderen Wirtschaft sollen unter anderem eine umfassende Erweiterung der Ökodesign-Richtlinie um Materialeffizienz- und Schadstoffaspekte, die Einführung digitaler Produktpässe, ein Recht auf Reparatur und verbindliche nachhaltige öffentliche Beschaffung beitragen. Sie fordern die EU-Kommission auf, diese und weitere, im Aktionsplan Kreislaufwirtschaft vorgestellten Maßnahmen schnell und ambitioniert umzusetzen.
Die Kommission solle außerdem einen Vorschlag für ein System entwickeln, das es Verbraucher*innen erlaubt, einfach Informationen über die Reparierbarkeit von Produkten zu erhalten. Der Runde Tisch Reparatur und die Right to Repair Europe Kampagne fordern einen EU-weiten Reparatur-Index für Produkte, wie er ab Januar in Frankreich eingeführt wird.
Proteste der Reparaturbewegung vor einem Kommissionsgebäude in Brüssel
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