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Agenda Pullach 2030

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Mehr Pullacher Wald

Im Mai 2019 hat die Gemeinde nach Verhandlungen der Ersten Bürgermeisterin Susanna Tausendfreund mit der Firma Uniper SE 55 Hektar Wald gekauft: Das entspricht zehn Prozent des Pullacher Gemeindegebietes! Mit dem Kauf hält die Gemeinde ihre schützende Hand über ein kilometerlanges Waldstück im Isartal, das auch für private Investoren interessant gewesen wäre, – und investiert bewusst in einen bleibenden ökologischen Wert.

Der Wald ist Erholungsfläche vor allem für die Pullacherinnen und Pullacher und entlang von Hochleite und Isar ortsbildprägend. Wegen seiner natürlichen Baumartenzusammensetzung ist er zugleich das positive Gegenbild zu Monokulturen. Ein Bereich des stabilen Mischwaldes, der für die Bewirtschaftung nicht infrage kommt, soll Teil eines sogenannten Naturnetzes werden und insbesondere dem Artenschutz dienen. Weitere Informationen zum Thema enthält die Ausgabe vom "Ortsgespräch" (Oktober 2019).

Die zugekauften Flächen sind so groß wie 60 Fußballfelder und liegen hauptsächlich im südlichen Gemeindegebiet und auf Baierbrunner Flur. Die Karte zeigt die Lage der bisherigen und neuen Waldflächen der Gemeinde, wobei zu beachten ist, das einige kleine Flurstücke an den Rändern sich noch verschieben werden.

Link zu einem Bericht der Abendschau des BR24 hierüber vom 21.2.2021:

https://www.youtube.com/watch?v=Z2g88rHUzUo

Nach einem Bericht der SZ vom 10.4.2021 setzen sich die Münchner Rathaus-Fraktionen Die Grünen/Rosa Liste sowie SPD/Volt dafür ein, in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Pullach, am südwestlichen Isarufer ein geschlossenes und möglichst großes Areal geschützter oder naturnaher Waldflächen festzulegen. Man darf gespannt sein, ob es in Zukunft besser gelingt, den enormen Freizeitdruck auf diese Flächen, z. B. durch Wege für Mountain-Biker,  einigermaßen zu kanalisieren.

 

Der Gemeindewald im Süden Pullachs soll Naturwaldreservat werden

Eine gute Nachricht für den Naturschutz!

Die Gemeinde Pullach plant, den im letzten Jahr gekauften Wald am südlichen Rand der Gemeinde nicht forstwirtschaftlich zu nutzen, sondern ihn in ein Naturwaldreservat umzuwandeln. Der Umweltausschuss des Gemeinderats hat dem Vorschlag der Ersten Bürgermeisterin Susanna Tausendfreund bereits zugestimmt. Nun muss nur noch der Gemeinderat in der Sitzung am 19.1.2021 hierüber beschließen.

"In Naturwaldreservaten finden grundsätzlich weder Bewirtschaftung noch Holzentnahmen statt. Eine durch menschliche Eingriffe ungestörte Entwicklung wird ermöglicht und die Ursprünglichkeit eines Waldes, der in Ruhe gelassen wird, erhalten. Weil kein Holz entnommen wird, aber immer neues hinzukommt, kann sich jährlich etwa die doppelte Menge an CO2 anreichern wie in einem bewirtschafteten Wald – ein wichtiger Beitrag zur Erreichung der gemeindlichen Klimaziele bis 2030. Die Anreicherung von Totholz und starken Altbäumen bietet zudem Lebensräume für viele Tierarten. Auch für den Mensch ist der Erholungsfaktor naturnaher Wälder aufgrund ihrer Ursprünglichkeit viel höher, als in bewirtschafteten Waldgebieten, sie dienen dem Naturerleben der Bürgerinnen und Bürger. Den entgangenen Gewinn könnten wir durch staatliche Förderungen ausgleichen.

Diesen Weg will ich mit unserem Pullacher Gemeindewald gehen. Durch einen staatlich genehmigten Nutzungsverzicht soll er im Laufe der Zeit in einen urwaldähnlichen Zustand mit einem hohen Anteil an starken Altbäumen und Totholz überführt werden" (Zitat aus dem Bürgerbrief von Susanna Tausendfreund unter: https://www.pullach.de/naturwald-raus-aus-dem-zwang-der-bewirtschaftung/).

 


Zum Baumschutz in der Gemeinde Pullach

Der Bestand an Laub- und Nadelbäumen ist innerhalb der bebauten Ortsteile unserer Gemeinde geschützt. Denn nur so sorgen wir für ein grünes, belebtes Ortsbild. Zudem gilt natürlich: Je mehr Grün wir in unserer Gemeinde haben, desto mehr tun wir für den Umweltschutz.

Nach § 4 Baumschutzverordnung aus dem Jahr 2016 sind grds. geschützt

  • Laubbäume mit einem Umfang über 60 Zentimetern in 1 Meter Stammhöhe
  • Nadelbäume mit einem Umfang über 80 Zentimetern in 1 Meter Stammhöhe.

Zum Text der Pullacher Baumschutzverordnung:

https://www.pullach.de/wp-content/uploads/2016/10/3a4a7BaumSchV-2015-beschlossene-u.-amtl.-bekanntgemachte-Fassung.pdf