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Agenda Pullach 2030

SDG 12 Nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster

Zur Umsiedelung der Haselmaus-Population

UI schreibt hierzu:

Auf dem bislang nicht genutzten Teilstück des Firmengeländes sind in den letzten Jahren unter anderem Weiden, Pappeln und Buschwerk gewachsen, in deren Umfeld sich Haselmäuse angesiedelt haben. Schon zu Beginn der Planungen hat United Initiators frühzeitig einen Naturschutzgutachter mit der Analyse des zu bebauenden Geländes beauftragt. Mit Unterstützung des Gutachters wird die Haselmaus-Population nun art- und fachgerecht in ein nahegelegenes Waldstück umgesiedelt.

https://united-initiators-bigwings.de/2019/08/28/umsiedelung-der-haselmaus-population/

UI hat die Stellungnahme des Naturschutzgutachters vom 03.08.2020 (spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, saP) der Ortsgruppe zur Kenntnis gegeben. Darin heisst es zur Erfassung und Umsiedelung der Haselmäuse:

Die Erfassung der Haselmaus erfolgte mittels 30 Haselmausröhren welche im Untersuchungsgebiet im März 2019 in der Strauchschicht aufgehängt wurden und bis September 2019 viermal kontrolliert wurden. Bei allen vier Kontrollen konnten u.a. in einer Röhre ein leeres Haselmaus-Nest festgestellt werden und in einer anderen ein besetztes Nest.

Zur Vermeidung einer nachhaltigen Schädigung von Lebensstätten der Haselmaus (Fortpflanzungs- und Ruhestätten) wurde der Waldrand südlich Haselmaus des momentan vorhandenen Weges außerhalb des Bereiches, in dem das Bauvorhaben geplant ist, im August 2019 mit Gehölzen aufgewertet, welche für die Haselmaus besonders geeignet sind. Damit soll eine gut ausgebildete Strauchschicht mit naturnaher Waldrandgestaltung geschaffen werden. Ein ausreichendes Lichtangebot für die Sträucher die wichtigste Voraussetzung. Für die neuen Strauchpflanzungen auf dem Grundstück wurden seitens des Gutachters Sträucher bzw. kleinere Bäume vorgeschlagen, die Nahrungsangebot für die Haselmaus bieten (Knospen, Blüten, Pollen, Blättern, Früchten, Samen, Insekten). Dabei sollte eine möglichst hohe und standorttypische Artenvielfalt erreicht werden.. Zusätzlich zu den Pflanzungen werden vor der Fällung zwanzig Haselmauskästen aufgehängt, so dass diese den Tieren unmittelbar nach Beendigung ihres Winterschlafs als bevorzugte Standorte zur Verfügung stehen.  

Wir haben nachgefragt:

Für die Haselmaus sollte ein Waldteil südlich des zu rodenden Gebietes mit Sträuchern aufgewertet werden. Eine Erfolgskontrolle ist offenbar nicht durchgeführt worden. Denn die 2019 gepflanzten Sträucher bzw. Bäume sind, wie eine Anfang Oktober 2020 durchgeführte Begehung gezeigt hat, hauptsächlich wegen einer falschen Standortwahl im Schatten großer Bäume (obwohl es in der saP Seite 10 heisst: Ein ausreichendes Lichtangebot ist für die Sträucher die wichtigste Voraussetzung) überwiegend in einem erbärmlichen Zustand. Die Frage stellt sich somit gar nicht, ob das vorgesehene Habitat bereits von der Haselmaus angenommen worden ist bzw. dort bereits die Haselmaus vorkommt. Das Ziel einer „gut ausgebildeten Strauchschicht mit naturnaher Waldrandgestaltung“ (saP Seite 10) wurde deutlich verfehlt.

Es wurden zwar die erwähnten Nisthilfen in diesem Bereich aufgehängt, wo sind aber die ebenfalls angesprochenen Höhlen (saP Seite 24)?

Hierzu die Antwort des Naturschutzgutachters vom 15.10.2020:

Zum Zeitpunkt der Pflanzung der Bäume war eine Rodung des Bereichs auf der gegenüberliegenden Seite des Fußweges geplant. Dadurch wäre eine Besonnung des neu bepflanzten Bereiches gegeben gewesen, so dass dieser sich zum neuen Waldrand entwickeln kann. Die Rodung konnte bisher nicht stattfinden, so dass der Bereich weiterhin beschattet ist. Bei Ausfällen sollte nach erfolgter Rodung eine Nachpflanzung stattfinden.

Im zu rodenden Bereich wurden Niströhren aufgehängt, um festzustellen, ob die Haselmaus in dem Gebiet vorkommt und um diese bei Besatz umzusiedeln. Die Röhren wurden im September abgenommen, wenn sie leer waren, bei Besatz wurde die Röhre samt Haselmaus umgesiedelt. Ergänzend zu der Pflanzung in dem nicht betroffenen Waldbereich wurden zwanzig Haselmauskästen aufgehängt, die dort dauerhaft verbleiben.


Zur Waldrodung und der naturschutzrechtlichen Ausgleichsfläche

Hierzu teilte UI auf Anfrage der Ortsgruppe mit Schreiben vom 15.10.2020 folgendes mit:

Der Grünbewuchs auf dem Flurstück 412/105 wird direkt im südlichen Anschluss zur Industriegebietsfläche in Richtung Buchenhain auf einer Fläche von 14.350 m² entfernt. Zwischen dem Werksgelände, das neu erschlossen wird, und der Grundstücksgrenze verbleibt ein Abstand von ca. 130 m (bis zum Gemeindegebiet von Baierbrunn OT Buchenhain sind es dann noch einmal weitere 240 m Wald). Auf dem Flurstück, das sich im Eigentum der Firma befindet und für das - entsprechend dem Bebauungsplan B 23-00 vom 22.9.1995 - bereits Baurecht besteht, stehen keine großen, alten Buchen. Es handelt sich um eine gemischte Grünfläche mit jungen Zitterpappeln, Buchen, Weiden, Fichten und Kiefern. 

Die Grünflächen haben im Laufe der Zeit eine wechselvolle Entwicklung durchlaufen. So sind die meisten der ehemals vorhandenen Großkiefern dem Wintersturm Wiebke am 28.02.1990 sowie im Weiteren dem Herbststurm Wilma im Oktober 1992 zum Opfer gefallen und mussten seinerzeit notgerodet werden.

Die Größe der naturschutzrechtlichen  Ausgleichsfläche ist grundsätzlich abhängig von der Flächengröße und Schwere der Eingriffe in den Naturhaushalt. Zusätzlich zu dem seit 1995 bestehenden Baurecht sollen Eingriffe zugelassen werden durch die Aufstellung des aktuellen Bebauungsplans Nr. 23 b. Diese bilanziert ein von UI beauftragtes Münchner Fachbüro entsprechend einem von der bayerischen Staatsregierung verfassten Leitfaden "Bauen im Einklang von Natur und Landschaft" aus dem Jahr 2003. Je nach Wertigkeit der vorhandenen Strukturen bzw. Vorbelastungen werden danach Eingriffsfaktoren von 0,6 bis 1,5 bewertet. Die Eingriffsfläche multipliziert mit dem Eingriffsfaktor ergibt das "bilanzierte Kompensationsdefizit" und somit den erforderlichen Ausgleichsbedarf.

Dieser soll aktuell bei etwa 13.791 m² liegen und mit der Gemeinde Pullach und der Unteren Naturschutzbehörde beim Landratsamt München abgestimmt sein.

Als forstrechtlicher  Ausgleich sind nach Vorgaben des zuständigen Fortstamts Ebersberg alle Waldrodungen (ca. 6160 m²) flächengleich durch Ersatzpflanzungen auszugleichen.

Die Lage der naturschutzrechtlichen Ausgleichsflächen im Planungsgebiet wird in Abstimmung mit den beteiligten Behörden festgelegt. Der Ausgleich soll insbesondere durch die Entwicklung von naturnahem Wald (Neuaufforstung und teilweise Aufwertung von Bestandswald), arten- und strukturreichen Waldrändern sowie artenreichen Wildblumensäumen erfolgen.


Entwurf der ersten Teiländerung des Flächennutzungsplanes - Auslegung im Rathaus

Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung am 15.09.2020 den Beschluss zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB gefasst.  Der vom Gemeinderat gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der ersten Teiländerung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und Umweltbericht (Stand: 15.09.2020) und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom

02.11.2020. bis 18.12.2020

im Rathaus der Gemeinde Pullach i. Isartal, Johann-Bader-Str. 21, 82049 Pullach i. Isartal, in der Abteilung Bauverwaltung während der allgemeinen Dienststunden für jedermanns Einsicht öffentlich aus. Da das Rathaus corona-bedingt derzeit für den Publikumsverkehr geschlossen ist, kann man sich im Internet informieren. Die vollständigen Unterlagen sind im Internet einsehbar sowie alle weiteren Details zum Verfahren finden Sie in den Downloads unter:

https://www.pullach.de/neuaufstellung-bebauungsplan-nr-23b-industriegebiet-dr-gustav-adolph-strasse/

Anschließend, nach Abwägung des Gemeinderates über die in diesem Verfahrensschritt eingegangenen Stellungnahmen, findet die sogenannte öffentliche Auslegung statt. Die Planungsentwürfe beider Verfahren werden im Rathaus einsehbar sein und finden sich dann auch im gemeindlichen Internetauftritt. Bürgerinnen und Bürger, Interessenverbände, Unternehmen und Behörden können sich inbeiden Verfahrensschritten in Form von Stellungnahmen zur Planung äußern. Die Stellungnahmen werden dem Gemeinderat jeweils zur Abwägung vorgelegt.

Auf die -  aus Sicht des Naturschutzes - bedeutsamen Fachbeiträge zur „speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)“ sei besonders hingewiesen:

https://www.pullach.de/downloads/22349

https://www.pullach.de/downloads/22344

 

 


Baupläne des Chemiekonzerns United Initiators am Standort Pullach

Nach dem Bürgerbrief der Pullacher 1. Bürger-meisterin Susanna Tausendfreund vom 29.7.2020 stehen im Ortsteil Höllriegelskreuth die Zeichen auf Wandel. Der Chemiekonzern United Initiators plant weit reichende Änderungen in der Bebauung und Nutzung des Pullacher Standortes. Konkret sollen Lager- und Verpackungsmöglichkeiten im Süden des Areals gebaut werden, in der das Gefahrengut verschiedener Standorte konzentriert werden soll, um die internen Abläufe und Verkehrsströme zu optimieren.

Anlässlich dieser Pläne wird ein Gesamtkonzept für das gesamte Gelände erarbeitet. Diese Pläne berühren allerdings wichtige bestehende Strukturen. Ältere Werkswohnungen müssen zurückgebaut werden, der Standort des Isartaler-Tischs ist betroffen und es sind vor allem Rodungen im südlich angrenzenden Waldgebiet erforderlich (siehe Bild links: rot schraffierte Fläche).

Zudem muss sichergestellt sein, dass Lager- und Entwicklungsflächen für das Pullacher Geothermie-Projekt sowie Gemeinbedarfsflächen für einen neuen Wertstoffhof in den Plänen Berücksichtigung finden.

Mehr hierzu unter: https://www.pullach.de/buergerbrief-klarheit-ueber-die-umbauplaene-von-united-                                    initiators/

                              https://www.pullach.de/buergerbrief-es-tut-sich-was-in-hoellriegelskreuth/

                              https://united-initiators-bigwings.de/faq/

                              https://pullach-gruene.de/fragen-zu-united-initiators/

SZ-online-Artikel vom 23.02.2022 zum aktuellen Stand:

https://www.sueddeutsche.de/muenchen/landkreismuenchen/pullach-chemiewerk-united-initiators-buergerinitiative-agenda-21-1.5535434